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Informationen zum Honorar

Honorar

Die Vergütung des Rechtsanwaltes und Rentenberaters regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Beratungen dürfen nicht kostenfrei erbracht werden. Auch wenn sich unsere Tätigkeit nur auf eine Beratung bezieht, ist eine Vergütungsvereinbarung zu treffen.
Bei Rahmengebühren wird die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bestimmt (§ 14 Abs. 1 RVG).

Korrekte Beratung und engagiertes Vertreten kosten Geld. Gerade in Verfahren zur Durchsetzung von Erwerbsminderungsrenten ist eine umfassende Auseinandersetzung mit medizinischen Unterlagen und Befundberichten notwendig. Ggf. sind sogar medizinische Gutachten in Auftrag zu geben und auszuwerten. Wir begleiten zur Begutachtung, stehen jederzeit gesprächsbereit zur Verfügung. Die gesetzlichen Gebühren im Sozialrecht decken oftmals nicht einmal den betriebswirtschaftlichen Aufwand. In solchen Fällen wird eine Vergütungsvereinbarung vorgeschlagen, die die Möglichkeit eröffnet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu überschreiten.

Weil viele Verfahren sehr langwierig sind, erlauben wir uns, nach Erledigung eines Teiles unserer Tätigkeit als Vergütung einen Vorschuss zu berechnen.
In jedem Fall, wird jede Honorarfrage vor dem Zustandekommen des Mandatsverhältnisses geklärt.


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